Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.01.2007)
§ 1 Allgemeines
§
2 Preise und Zahlungsbedingungen
Verzugszinsen und Kosten werden bei Zielüberschreitung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte erhoben. Ist der Vertagpartner Unternehmer im Sinne von § 13 BGB, beträgt der Zinssatz für Verzugszinsen 8 Prozentpunkte der EZB. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung des Käufers werden alle Forderungen gegen die Vertragspartei sofort fällig.
§ 3 Kostenvoranschläge
Für Reparaturleistungen kann auf Verlangen der Vertragspartei ein Kostenvoranschlag
von der AGW Getriebe mobile 24 erstellt werden. Die Vertragspartei ist unter
Beibehaltung ihrer gesetzlichen Rechte verpflichtet, den Preis für die Reparatur auch zu entrichten, wenn der Preis den Kostenvoranschlag um weniger als 20 % übersteigt.
§ 4 Durchführung von Reparaturen
§ 5 Verwahrung und Haftung
Für Beschädigung und Untergang der zu reparierenden Sache haftet AGW Getriebe mobile 24 in Fällen der Verletzung eigenüblicher Sorgfalt, grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
Automatikgetriebe-world Mobile24 haftet nicht für Mängel an Getrieben die durch Chiptung-motorleistungsteigerung wurden.
§ 6 Lieferung
Konstruktions- oder Formänderungen bleiben vorbehalten, jedoch nur soweit Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von AGW Getriebe mobile 24 für den Vertragspartner zumutbar sind.
§ 7 Angebote
1. Eine Weitergabe von Angeboten an Dritte ist nur nach Vereinbarung zulässig.
2. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift sind lediglich als unverbindliche Hinweise eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Verwendung befreit.
§ 8 Gefahrübergang
Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei zu liefernden Sachen gilt im Regelfall eine Schickschuld als vereinbart.
§ 9 Haftungsausschluss
1. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, die AGW Getriebe mobile 24 ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen zu vertreten haben.
b) für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch AGW Getriebe mobile 24 ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen oder auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch einen einfachen Erfüllungsgehilfen beruhen.
c) für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht („Kardinalpflicht“) durch AGW Getriebe mobile 24 ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
d) für die Haftung nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
2. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist die Haftung auf den Ersatz von
vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, sofern es sich nicht um die
Haftung für Schäden der in Nr. 1.a und 1.d bezeichneten Art handelt.
3. Soweit die Haftung der AGW Getriebe mobile 24 ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Soweit Schadensersatzsprüche ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt diese sowohl für vertragliche als auch für deliktische Schadensersatzansprüche.
§
10 Mängelansprüche
1. Ist der Vertragspartner Verbraucher, stehen ihm die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte zu. Unberührt bleiben jedoch insbesondere die Bestimmungen des § 9. Die dem Käufer wegen eines Sachmangels einer gebrauchten Sachezustehenden Rechte verjähren innerhalb eines Jahres. Bei Werkverträgen verjähren die dem Besteller wegen eines Mangels zustehenden Rechte innerhalb eines Jahres.
2. Ist der Vertragspartner Unternehmer, sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
a)soweit AGW Getriebe zur Lieferung neu hergestellten Sachen oder zu Werkleistungen verpflichtet sei.
b) Soweit die Ansprüche auf einem Mangel beruhen, den AGW Getriebe arglistig verschwiegen hat.
c)soweit AGW Getriebe eine bestimmte Beschaffenheit garantiert hat.
3. Für die Mängelansprüche eines Unternehmers der in Nr.2.a) bezeichneten Art gilt
folgendes:
a) Wenn ein Mangel vorliegt, ist AGW Getriebe mobile 24 nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist AGW Getriebe mobile 24 in diesen Fällen zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder mit oder Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung infolge eigenen Verschuldens in Verzug oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen.
b) Der Vertragspartner ist nur nach Maßgabe der Regelung in Nr.2.a zur Minderung
und zum Rücktritt wegen eines Mangels berechtigt.
c) Die Verjährungsfrist für alle auf einem Mangel beruhenden Ansprüche des
Kunden beträgt 1 Jahr. Verjährungsbeginn ist der gesetzlich vorgeschriebene
Zeitpunkt.
d) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an
den Produkten vorgenommen, sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
e) Der Vertragspartner hat offensichtliche Mängel unverzüglich, im Übrigen
innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen. Kaufleute haben
darüber hinaus eine eingehende Untersuchung auf Mängel durchzuführen und
Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung nicht zu erkennen waren, der AGW
Getriebe mobile 24 unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
f) Zur Vornahme aller nach dem billigen Ermessen der AGW Getriebe mobile 24 notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferung hat die AGW Getriebe mobile 24 der Vertragspartner nach entsprechender Verständigung mit der AGW Getriebe mobile 24 die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
§ 11 Aus- und Einbau von
Getriebe
Der Aus- und Einbau von Getriebe darf nur von autorisierten Fachwerkstätten
durchgeführt werden. Sollte dies nicht der fall sein, wird für daraus resultierende Schäden
keine Gewährleistung übernommen.
§ 12 Abtretungsverbot
Ansprüche des Vertragspartners, die sich aus Rechten bei Mängeln ergeben, sowie
Sekundäransprüche können nicht abgetreten werden.
§ 13 Unternehmerrückgriff
bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer
Der Vertragspartner hat im Rahmen des Unternehmerrückgriffs nach den §§ 478 ff. BGB
gegenüber AGW Getriebe mobile 24 keinen Anspruch auf Schadensersatz.
§ 14 Warenrücknahme
Unbeschadet der Regelungen über Fernabsatzverträge können Rücksendungen nur nach
vorheriger Vereinbarung angenommen werden.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung der werk- oder kaufverträglichen Forderung im Eigentum der AGW Getriebe mobile 24. Ist der Vertragspartner Kaufmann, behält AGW Getriebe mobile 24 sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten der Vertragspartei ist AGW Getriebe nach Mahnung berechtigt, die Rückgabe des unter Eigentumsvorbehalt ausgehändigten Gegenstandes zu verlangen. Nach Rückgabe ist AGW Getriebe mobile 24 zur Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten der Vertragspartei, abzüglich der AGW Getriebe mobile 24 durch die Verwertung entstandenen Kosten, angerechnet.
3. der Vertragspartner ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände zu veräußern. Forderungen aus der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt ausgehändigten Gegenstände werden im Voraus an die AGW Getriebe mobile 24 abgetreten. Sollte der Wert der Sicherung den Wert der geschuldeten Forderung um 20 % übersteigen, ist die AGW Getriebe mobile 24 insoweit auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet.
4. Trotz der Abtretung der Forderung an AGW Getriebe mobile 24 bleibt der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung berechtigt. AGW Getriebe mobile 24 verpflichtet sich, die Forderung nur selbst einzuziehen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder hätte stellen müssen. Die Vertragspartei hat in einem solchen Fall der AGW Getriebe mobile 24 alle Angaben zu machen, die zum Einzug der Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
§ 16 Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG weist AGW Getriebe mobile 24 darauf hin, dass kunden- und
lieferantenbezogene Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung von der AGW
Getriebe mobile 24 gespeichert und verarbeitet werden.
§ 17 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nation über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen und die Haager Konvektionen betreffend
Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf geltend nicht.
§ 18 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Stuttgart.